Aktuelle Meldungen

Offener Brief zur Flüchtlingssituation im Landkreis Reutlingen Meldung vom 17. Oktober 2023

Offener Brief an die Bundesinnenministerin und die Landesjustizministerin der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Flüchtlingssituation im Landkreis Reutlingen 
 
In der letzten Kreisverbandssitzung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises Reutlingen wurde die prekäre Situation der Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Reutlingen und deren unmittelbare Auswirkungen auf alle Städte und Gemeinden des Landkreises besprochen. 
 
Im Jahr 2022 hat Baden-Württemberg rund 178.000 Geflüchtete aufgenommen, darunter rund 27.800 Asylbegehrende, rund 146.300 Geflüchtete aus der Ukraine, wovon rund 46.700 vorübergehend in der Erstaufnahme untergebracht wurden, sowie rund 3.400 weitere Einreisende im Rahmen der humanitären Aufnahme.Damit wurden im Jahr 2022 deutlich mehr Personen aufgenommen als im gesamten Jahr 2015, dem Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegungen, und dem Jahr 2016 zusammen. 
 
Von Januar bis Juli 2023 haben 20.221 Personen in BW einen Asylerstantrag gestellt. Dies sind mehr als doppelt so viele wie zur selben Zeit im Vorjahr (9.988). Stand25.08.2023 befinden sich aktuell 173.267 gemeldete ukrainische Flüchtlinge in Baden- Württemberg. 
 
Die umfangreiche Aufnahme Geflüchteter in diesem Jahr und den vergangenen Jahren ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise in Baden- Württemberg sich zu ihrer humanitären Verantwortung wie kaum anderswo innerhalb der EU bekennen. Nicht zuletzt auch durch die vielerorts weitreichende Unterstützung in Form von bürgerschaftlichem Engagement wurden die verfügbaren Kapazitäten bei der Unterbringung, Begleitung und Integration der Geflüchteten mobilisiert. 
 
Gleichwohl ist es auch kommunalpolitische Aufgabe, die Grenzen des vor Ort Leistbaren zu erkennen und im Sinne eines gesamtverantwortlichen Handelns auf ein gutes Miteinander innerhalb der Ortsgemeinschaft zu achten. Hierzu gehört auch, dass im Angesicht abnehmender Akzeptanz die Zugänge von geflüchteten Personen nicht dauerhaft weiter ansteigen können. 
 
Mittlerweile sind die Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten bei den Städten und Gemeinden im Landkreis nahezu erschöpft. Stand heute sind von den Städten und Gemeinden seit Anfang 2022 insgesamt rund 4.200 Geflüchtete (aus der Ukraine und anderen Herkunftsländern) untergebracht worden. Die Prognose geht 
davon aus, dass allein bis Jahresende nochmals mit etwa 1.300 Geflüchteten im Landkreis zu rechnen ist. Schon jetzt sind die Integrationsressourcen jedoch überlastet: In den Kitas gibt es keine freien Plätze mehr, die Schulen sind voll, die ärztliche Versorgung über der Belastungsgrenze und auch Sprachkurse sind nicht annährend in ausreichendem Maße verfügbar. Das Personal in den Städten und Gemeinden und auch die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer arbeiten weit über ihrem Limit. Die Grenzen des Machbaren sind erreicht! 
 
Den Städten und Gemeinden ist durchaus bewusst, dass sie rechtlich verpflichtet sind, im Rahmen der Geflüchteten-Aufnahme für Unterbringungsmöglichkeiten zu sorgen. Ohne das außerordentliche Engagement aller Akteure und der ehrenamtlich Engagierten sowie die Unterstützung aus der Bevölkerung in der Zurverfügungstellung von Wohnraum wäre diese Aufgabe schon jetzt nicht mehr leistbar. Festzuhalten gilt aber, dass wir auf eine Überforderung des Gemeinwesens zusteuern und aktuell weder Bund noch Land Sorge dafür tragen, dass den Städten und Gemeinden wirksam geholfen wird. Wir alle fühlen uns schlicht und ergreifend im Stich gelassen. 
 
Wir fordern deshalb sofortige, schnelle und wirksame Maßnahmen sowie Entscheidungen seitens des Bundes und des Landes, welche uns in die Lage versetzen, die Herkulesaufgabe der Geflüchteten-Unterbringung meistern zu können. 
 
Für alle Städte und Gemeinden des Landkreises Reutlingen. 
Christof Dold, Kreisverbandsvorsitzender

Stefan Wörner, stv. Kreisverbandsvorsitzender

Dr. Ulrich Fiedler, Landrat

Elmar Rebmann, Bad Urach

Michael Hillert, Dettingen an der Erms

Mario Storz, Engstingen

Eric Sindek, Eningen unter Achalm

Klemens Betz, Gomadingen

Roland Deh, Grabenstetten

Volker Brodbeck, Grafenberg

Ulrike Holzbrecher, Hayingen

Simon Baier, Hohenstein

Siegmund Ganser, Hülben

Peter Nußbaum, Lichtenstein

Robert Mellinghoff, Mehrstetten

Carmen Haberstroh, Metzingen

Mike Münzing, Münsingen

Reinhold Teufel, Pfronstetten

Tobias Pokrop, Riederich

Thomas Keck, Reutlingen

Anja Sauer, Römerstein

Uwe Morgenstern, Sonnenbühl

Florian Bauer, St. Johann

Katja Fischer, Trochtelfingen

Silke Höflinger, Walddorfhäslach

Dr. Christian Majer, Wannweil

Alexandra Hepp, Zwiefalten
 

Öffentliche Bekanntmachung zur Flurbereinigung Engstingen-Kohlstetten Widmung bzw. Entwidmung von Feldwegen Meldung vom 29. August 2023

Gemeinde Engstingen
Landkreis Reutlingen
 
Öffentliche Bekanntmachung zur Flurbereinigung Engstingen-Kohlstetten
Widmung bzw. Entwidmung von Feldwegen
 
Im Flurbereinigungsverfahren Engstingen Kohlstetten wurden die aus der Karte „Flurbereinigung Engstingen-Kohlstetten Wegenetz“ vom 03.08.2023 ersichtlichen Feld- und Waldwege (gemeinschaftliche Anlagen) angelegt. Sie wurden als beschränkt öffentliche Wege mit der Ausführung des Flurbereinigungsplanes am 03.07.2023 dem Verkehr endgültig überlassen. Damit gelten diese Wege gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg i. F. v. 11.05.1992 – StrG für den Verkehr gewidmet.
 
Im Flurbereinigungsplan wurden auch alle nicht wieder ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldwege mit der Ausführung dieses Planes am 03.07.2023 dem Verkehr entzogen. Nach § 7 Abs. 5 StrG gelten sie somit ab diesem Zeitpunkt als entzogen (entwidmet). Die entzogenen Wege sind ebenfalls in der Karte „Flurbereinigung Engstingen-Kohlstetten Wegenetz“ vom 03.08.2023 dargestellt.
 
Die vom Landratsamt Reutlingen, Kreisamt für Landentwicklung und Vermessung, Bereich Flurneuordnung erstellte Karte M 1 : 5.000 des „Wegenetzes“ vom 03.08.2023 kann in der Zeit vom Montag 4. September 2023 bis zum Mittwoch 4. Oktober 2023 beim Bürgermeisteramt Engstingen, Zimmer 5, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
 
Link zur Karte „Flurbereinigung Engstingen-Kohlstetten Wegenetz 03.08.2023“  ((7,306 MB))
 
Anmerkung:
Die von der Teilnehmergemeinschaft angelegten Wege sind für eine mittlere Beanspruchung ausgelegt (Achslast bis zu 5 t), im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sie dienen der Bewirtschaftung der Feld-/Wald und sonstigen Grundstücke

Präsentationen zur Einwohnerversammlung am Montag, 19. Juni 2023, 18.00 Uhr, in der Freibühlhalle, Großengstingen zum Bürgerentscheid Windkraftanlagen Meldung vom 20. Juni 2023

Die Präsentation der Windkraft Schonach finden Sie hier. ((2,681 MB))
Die Präsentation des Regionalverbands Neckar Alb finden Sie hier ((5,016 MB)).
Die Präsentation von Herrn Bürgermeister Storz finden Sie hier. ((1,483 MB))
Den Redebeitrag von Frau Gudrun Glück, Bürgerinitiative finden Sie hier ((429,9 KB)).
Den Redebeitrag von Frau Sabine Wälder, Bürgerinitiative finden Sie hier. ((74,3 KB))

Auf die Räder, fertig, los! – STADTRADELN ab dem 24. Juni im Landkreis Reutlingen Meldung vom 14. Juni 2023

Die aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier. ((161,1 KB))

Sterntour am 25.06.2023 von Engstingen nach Hayingen, mehr Informationen finden Sie hier. ((750,5 KB))

Bürgerentscheid WindkraftanlagenEinladung zur Einwohnerversammlung am Montag, 19. Juni 2023, 18.00 Uhr, in der Freibühlhalle, Großengstingen Meldung vom 14. Juni 2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Gemeinderat hat beschlossen, zum Bürgerentscheid Windkraftanlagen eine erneute Informationsveranstaltung durchzuführen. Die Teilnahme ist hierbei auf die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Engstingen beschränkt.Ausgenommen hiervon sind die Fachreferenten zu den einzelnen Vorträgen, die Vertreter der Presse sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Im Zweifelsfall wird die Eigenschaft als Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde beim Einlass überprüft. Bitte halten Sie hierzu gegebenenfalls Ihren Personalausweis bereit. Moderiert wird die Versammlung von Herrn Regierungspräsident a.D. Dr. Jörg Schmidt als externem Moderator. Die Einwohnerversammlung findet am Montag, den 19. Juni 2023 um 18.00 Uhr in der Freibühlhalle Großengstingen statt. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde sind zur Teilnahme, zur Information und zum Austausch an diesem Abend herzlich eingeladen. Ihr Mario StorzBürgermeister

Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid am Sonntag, 25. Juni 2023 Meldung vom 01. Juni 2023

Die Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid am 25.06.2023 finden Sie hier ((2,43 MB))

Internetwahlscheinantrag für den Bürgerentscheid am 25.06.2023 Meldung vom 16. Mai 2023

Den Internetwahlschein können Sie vom 16.05.2023 bis 22.06.2023, 12:00 Uhr  unter folgendem Link beantragen:
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08415089

Herzlichen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei den Lärmspaziergängen Meldung vom 08. Mai 2023

Die Lärmspaziergänge im Rahmen der Erstellung eines Lärmaktionsplans zur kommunalen Lärmaktionsplanung der Gemeinde Engstingen, in Groß- und Kleinengstingen haben inzwischen stattgefunden. Nach einer Vorabinformation und inhaltlichen Einführung in das Thema haben wir uns gemeinsam jeweils direkt vor Ort an den Ortsdurchfahrten der B 313 Großengstingen und der B 312 Kleinengstingen einen Eindruck von der derzeitigen Situation und von der täglichen Belastung der Anwohner verschafft. Nochmals herzlichen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ihre Rückmeldungen zu den Lärmspaziergängen und zur Lärmsituation an der jeweiligen Bundesstraße dürfen Sie gern an Herrn Kiener, Modus Consult Ulm GmbH unter der E-Mail-Adresse c.kiener@modusconsult-ulm.de senden.

Start Publikumsvoting "Wir machen Mobilitätswende" Meldung vom 25. Oktober 2022

Landeswettbewerb „Wir machen Mobilitätswende“ - Das Projekt LandMobil braucht Ihre Stimme. Nähere Info´s finden Sie hier: ((485,3 KB))

Öffentliche Bekanntmachung für die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Wind-energieanlagen für die SOWITEC new energy 23 GmbH & Co. KG Meldung vom 02. August 2022

Die öffentliche Bekanntmachung und den Auslegungszeitraum finden Sie hier: ((224,2 KB))

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