Dienstleistungen

Leistungen

Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Hauptamt [Gemeinde Engstingen]

Persönlicher Kontakt

Frau Marianne Hoffmann

Hauptamtsleiterin

Telefon 07129 9399-22
Fax 07129 9399-15
Raum 05
Aufgaben
Allgemeine Verwaltung, Bauverwaltungsaufgaben, Bestattungswesen,  Grundstückspreise - Richtwerte, Gutachterausschuss Geschäftsstelle, Ortskanalisation Verwaltung + Betrieb, Schulgebäude / Turnhallen Verwaltung, Sozialer Wohnungsbau, Sportpflege, Straßenbeleuchtung, Wahlen, Wasserversorgung Verwaltung + Betrieb, Winterdienst
Frau Rita Schilling

Standesamt

Telefon 07129 9399-21
Fax 07129 9399-15
Raum 02
Aufgaben

Standesamt - Eheschließungen - Geburten - Kirchenaustritt - Sterbefälle, Rentenanträge, Rundfunkbefreiung - Bearbeitung und Weiterleitung der Anträge, Sozialhilfe - Bearbeitung, Prüfung und Weiterleitung der Anträge, Unfallversicherungsangelegenheiten, Unterhaltssicherungsanträge

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Kosten

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

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