Gewerbepark
Gewerbepark Engstingen-Haid - Der zentrale Wirtschaftsstandort (Daten)
Ihre Ansprechpartner/Verbandsvorsitzender :
Rathaus Engstingen
Bürgermeister Mario Storz
Kirchstraße 6
72829 Engstingen
Tel.: 0 71 29 / 93 99 - 11
Fax: 0 71 29 / 93 99 - 99
Informationsbüro im Gewerbepark Engstingen-Haid
Geschäftsführer:
Herr Wolfgang P. Triebs
Sekretariat:
Frau Heidi Reiff
Graf v. Moltke-Platz 1
72829 Engstingen
Tel.: 0 71 29 / 73 16
Fax: 0 71 29 / 93 20 06
Mail: info@gewerbepark-haid.de
Web: http://www.gewerbepark-haid.de
Der Gewerbepark in Zahlen:
21 ha sofort verfügbare Flächenaufgeteilt in:
- 11 ha befestigte und unbefestigteFreiflächen zur sofortigen gewerblichen Bebauung, davon teilbare Grundstücke von 0,6 - 3,5 ha
- ca. 10 ha bebaute Flächen
- Parzellierung ab ca. 3.000 m² möglich
- Mieteinheiten: ab 27 m² für Büronutzung ab 100 m² für Produktion und Lager
- Kauf- und Miet-Preise auf Anfrage
Erschließung
Heizung:
Fernwärmeversorgung über ein zentrales, ölbefeuertes Heizwerk;
Strom:
Stromversorgung erfolgt über die EnBW.
Frischwasser Schmutzwasser:
Betreiber der Wasserversorgungsanlagen ist die Haid-Energie Strom & Wasser GmbH; die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem;
Telefonnetz:
Eigentümer und Betreiber ist die Deutsche Telekom.
Im Gewerbepark haben sich bereits Betriebe aus den Bereichen...
Holzbe- und verarbeitung, Handel, Metallbearbeitung, Elektronikfertigung, Telekommunikation, Textil-Design, Betonfertigteilproduktion, Gießerei, Spedition, Bild- und Tonstudio, Kart-Bahn, Ateliers, Bankenwesen (VR-Bank e.G.), Gastronomie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Jugendherberge, Fliesen, Rollladen- und Jalousienbau, Reifenhandel, Keramikguß, Kunststoffschloßerei, Sanitär- und Heizungsbau, Kachelofenbau ...
... angesiedelt.
Planungsrecht:
- GE (Gewerbegebiet): Ausweisung als reines Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO);
- GRZ (Grundflächenzahl): 0,8 - d.h. 80% des Grundstückes innerhalb der Baugrenze ist überbaubar;
- GFZ (Geschoßflächenzahl): 2,4 - d.h. es kann ein maximal dreigeschossiges Gebäude errichtet werden;
- Wohnnutzung: Wohnnutzung dann möglich, wenn diese dem Gewerbebetrieb zuzuordnen und flächenmäßig untergeordnet ist (§ 8 BauNVO). Für den Wohnflächenanteil erfolgt ein Aufschlag zum Grundstückspreis.
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