Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeindeverwaltung Engstingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.engstingen.de .

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Da diese Seite gerade im Hintergrund überarbeitet wird und komplett neu gestaltet erscheint, wird aus Ressourcengründen auf Überarbeitungen der aktuellen Seite verzichtet.a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Teilweise fehlende Alternativtexte für Grafiken und Bilder.
  • Listen sind teilweise nicht als Listen-Strukturelement gekennzeichnet.
  • Überschriften sind teilweise nicht mit denen dafür vorgesehenen HTML-Strukturelementen gekennzeichnet.
  • Das Kontrastverhältnis ist teilweise zu gering.
  • Bei Vergrößerung der Browserfensters werden teilweise Elemente verdeckt und sind nicht mehr vollständig erkennbar.
  • Inhalte werden bei Browserfenstervergrößerung nicht richtig umgebrochen und können so nicht mehr vollständig wahrgenommen werden. Es fehlt auch ein horizontaler Scrollbalken.
  • Animationen innerhalb Bilderkarusselle können nicht angehalten werden, da entsprechendes Bedienelement fehlt.
  • Sprunglinks sind teilweise bei Tastaturfokus visuell nicht wahrnehmbar.
  • Teilweise sind Seiten und Dokumente ohne Titel oder Beschreibung des Zweckes angelegt.
  • Dateitypen verlinkter Dokumente sind teilweise nicht im Alternativtext hinterlegt.
  • Seiten weisen teilweise Syntaxfehler auf.
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Auf der Webseite sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
  • Dokumente auf der Webseite entsprechen teilweise nicht den PDF/UA-Standard.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.05.2024 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 22.05.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf www.engstingen.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über info@engstingen.de Kontakt zu uns auf.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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