Behördenwegweiser / Rathaus

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung


Zu folgenden Zeiten sind wir nur mit Termin und ohne Wartezeit für Sie da:
Montag:    07.30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                   15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:     07.30 Uhr – 12:00 Uhr
 
Für spontane Besuche im Bürgerbüro ohne Termin bieten wir Ihnen folgende Zeiten an:
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                        14:00 Uhr – 16:00 Uhr


Termine können bequem jederzeit online über die Homepage der Gemeinde gebucht werden. Hier können Sie Ihr Anliegen direkt auswählen und erhalten alle relevanten Informationen für Ihren Termin. Link zur Terminbuchung: https://www.engstingen.de/Startseite/Rathaus/termine+online+buchen.html
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit Termine telefonisch zu vereinbaren.

Für Ihre Anliegen und Anfragen stehen wir Ihnen auch per E-Mail und telefonisch zu den gewohnten Dienst- und Geschäftszeiten gerne zur Verfügung. Sofern Sie Unterlagen abgeben oder einreichen möchten, nutzen Sie bitte hierfür unseren Briefkasten.
Sollte ein persönlicher Besuch im Rathaus Großengstingen notwendig sein, vereinbaren Sie bitte mit der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vorab telefonisch einen Termin.
Sie können auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Rathaus-Dienstleistungen die notwendigen Unterlagen abrufen und sich über die Kosten/Gebühren informieren.
Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter www.engstingen.de/Starteseite/Rathaus/Ansprechpartner

Vielen Dank für Ihr Verständnis !
Ihre Gemeindeverwaltung

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Einheitlicher Ansprechpartner

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie sieht unter anderem die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner vor. Über sie können alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden.

Beschreibung

Zentrale Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners ist das Übermitteln von Information darüber, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen.
Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt der Einheitliche Ansprechpartner bei all diesen Verfahren eine unterstützende Funktion wahr. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist derzeit gebührenfrei.

Hausanschrift

Bismarckstraße 47
72764 Reutlingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Sonstiges

Informationen zu Verwaltungsdienstleistungen und Online-Dienste, die Sie als Dienstleistungserbringer in Ihrer jeweiligen Situation benötigen, sind auf www.service-bw.de gebündelt.

Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners besteht nicht. Sie können die Formalitäten zur Aufnahme Ihrer Dienstleistungstätigkeit auch in direktem persönlichen oder elektronischen Kontakt mit unseren Ämtern erledigen. Die für Ihre Anliegen im Bereich der Gewerbeausübung zuständigen Behörden und deren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-reutlingen.de unter "Service & Verwaltung" > "Bürgerservice A-Z".

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