Behördenwegweiser / Rathaus

Öffnungszeiten und Terminvereinbarung


Zu folgenden Zeiten sind wir nur mit Termin und ohne Wartezeit für Sie da:
Montag:    07.30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                   15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:     07.30 Uhr – 12:00 Uhr
 
Für spontane Besuche im Bürgerbüro ohne Termin bieten wir Ihnen folgende Zeiten an:
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
                        14:00 Uhr – 16:00 Uhr


Termine können bequem jederzeit online über die Homepage der Gemeinde gebucht werden. Hier können Sie Ihr Anliegen direkt auswählen und erhalten alle relevanten Informationen für Ihren Termin. Link zur Terminbuchung: https://www.engstingen.de/Startseite/Rathaus/termine+online+buchen.html
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit Termine telefonisch zu vereinbaren.

Für Ihre Anliegen und Anfragen stehen wir Ihnen auch per E-Mail und telefonisch zu den gewohnten Dienst- und Geschäftszeiten gerne zur Verfügung. Sofern Sie Unterlagen abgeben oder einreichen möchten, nutzen Sie bitte hierfür unseren Briefkasten.
Sollte ein persönlicher Besuch im Rathaus Großengstingen notwendig sein, vereinbaren Sie bitte mit der jeweiligen Mitarbeiterin/dem jeweiligen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung vorab telefonisch einen Termin.
Sie können auch auf unserer Homepage unter der Rubrik Rathaus-Dienstleistungen die notwendigen Unterlagen abrufen und sich über die Kosten/Gebühren informieren.
Die Kontaktdaten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie unter www.engstingen.de/Starteseite/Rathaus/Ansprechpartner

Vielen Dank für Ihr Verständnis !
Ihre Gemeindeverwaltung

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

Beschreibung

Hinweis zur De-Mail:
Bitte verwenden Sie bei einer De-Mail in der Anrede den Dienststellennamen. Die eingehenden De-Mails werden über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an unsere Dienststelle weitergeleitet.

 

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Obere Vermessungs,- Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde für die Landkreise, zusätzlich untere Flurbereinigungsbehörde in den Stadtkreisen
  • Gesetzliche Aufgaben nach dem Flurbereinigungsgesetz (u. a. Anordnungen, Feststellung bzw. Genehmigung von Wege- und Gewässerplänen) sowie Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte im Vorverfahren
  • Landesvermessung: Grundlagenvermessung (Lage, Höhe, Schwere) und Topographische Landesaufnahme
  • Erzeugung von landesweiten Geobasisdaten und zentrales Geodatenmanagement
  • Herstellung und Herausgabe der amtlichen topographischen Karten sowie von Wander-, Rad- und Freizeitkarten
  • Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Ausbildung in den Berufen Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in. Das LGL bildet selbst Geomatiker/innen aus.
  • Geodatenzentrum für die Fachbereiche im Ressort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
  • Fachaufsicht über
    • die unteren Flurneuordnungs- und Vermessungsbehörden
    • die Städte mit eigenem Liegenschaftskataster
    • den Bodenfonds
    • den Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg
  • Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

     

Das LGL übt die Fachaufsicht über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure aus. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung der fachspezifischen Vorschriften, insbesondere bei der Erledigung hoheitlicher Vermessungsaufgaben, sogenannter "Liegenschaftsvermessungen".
Liegenschaftsvermessungen werden von unteren Vermessungsbehörden sowie durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV) durchgeführt. Aufgrund einer Änderung des Vermessungsgesetzes sind seit 1. Juli 2011 für bestimmte Liegenschaftsvermessungen für Privatkunden ausschließlich die ÖbV zuständig. Zur Frage, ob die untere Behörde oder ein ÖbV eine bestimmte Liegenschaftsvermessungen ausführt, erteilen die unteren Vermessungsbehörden und die ÖbV nähere Auskünfte.

 

Hausanschrift

Büchsenstraße 54
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Anfahrt mit PKW:

Parkplatz:

1 Behindertenparkplatz vor dem Hauptgebäude, Zufahrt von Osten über Schloßstraße.

Parkhaus:

Hofdienergarage Ecke Schloß-/ Kienestraße, Zufahrt über Schellingstraße.

Kontakt

Telefon 0711 95980-0
Fax 0711 95980-700
De-Mail (Bitte Hinweis in der Beschreibung beachten) poststelle@mlr.bwl.de-mail.de

Persönlicher Kontakt

Ina Nicklis

Bürgerreferentin

Telefon 0711 95980-184
Fax 0711 95980-700

Thematische Übersicht zu den Formularen/Onlinediensten

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